- Förderungsauftrag
- Zweck und das oberste Ziel einer jeden Genossenschaft. Es handelt sich dabei um eine ökonomisch ausgerichtete und individuelle Förderung der Genossenschaftsmitglieder, die sich aus der Leistungsbeziehung zwischen dem Mitgliederbetrieb bzw. -haushalt ergibt. Es ist nicht der Zweck der Mitgliedschaft in einer Genossenschaft, aus den Geschäftsanteilen einen ökonomischen Nutzeffekt zu erzielen, sondern ausschließlich aus dem Förderungsverbund zwischen dem Geschäftsbetrieb und dem Mitglied. Es gilt das genossenschaftliche Identitätsprinzip, wonach die Nutzenstiftung der genossenschaftlichen Unternehmensaktivität nur auf die Mitglieder ausgerichtet ist und das ⇡ Nichtmitgliedergeschäft höchstens eine ergänzende Funktion besitzt.
Lexikon der Economics. 2013.